So holen wir das Beste aus Ihrer Kündigung:

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag & Befristung

Ich helfe Ihnen dabei,

  • eine Kündigung oder Abmahnung abzuwehren
  • eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln
  • einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen

Gehalt, Urlaub, Mutterschutz & Elternzeit

Ich kümmere mich um

  • ausstehende Lohn-, Gehalts- und Sonderzahlungen
  • einen Ausgleich für Ihre Überstunden
  • die Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche
  • Angelegenheiten rund um Mutterschutz und Elternzeit

Arbeitsvertrag & Arbeitszeugnis

Ich prüfe

  • Ihren Arbeitsvertrag auf versteckte Klauseln
  • Ihr Arbeitszeugnis auf unpassende Formulierungen

Warum bin ich der richtige Anwalt für Sie?

Rechtsanwalt Christian Fischer
Rechtsanwalt Christian Fischer

Höhere Abfindung durch geschicktes Verhandeln

Abfindungsverhandlungen sind Psychologie und Mathematik. In Gesprächen mit dem Arbeitgeber sind meine geschulten Antennen ausgefahren. Da ich beide Seiten vertrete, kenne ich die Schwächen der jeweils anderen Seite. Ich vertrete Interessen und machen keine Politik. So bekommen wir den wahren Wert heraus, den die Gegenseite bereit ist zu zahlen und setzen diesen für Sie durch.

Persönliche Beratung

Für Privatpersonen sind Kündigungen und Abfindungsverhandlungen häufig mit erheblichen Konsequenzen im wirtschaftlichen und persönlichen Bereich verbunden.

Ich nehme mir Zeit und höre Ihnen zu, um die ideale Strategie für Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Da ich emotional frei bin, sage ich ehrlich meine Meinung und mache keine leeren Versprechungen.

Die vereinbarten Ziele setzen wir konsequent außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich durch.

24-Stunden-Termingarantie

Gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln erforderlich. Wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einlegen, wird es wesentlich schwieriger, eine Abfindung oder eine andere Einigung durchzusetzen.

Deshalb garantiere ich Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine telefonische Ersteinschätzung. Können Sie mich jetzt nicht erreichen, hinterlassen Sie uns Ihre Handynummer – ich rufe zurück.

H. H.

Herr Fischer hat mir zügig geholfen, ist sehr zuverlässig und hat sich sehr professionell und wunderbar um meine Angelegenheit gekümmert. Bin sehr gut beraten worden , ist ein kompetenter Anwalt und würde ihn jederzeit weiterempfehlen! Vielen Dank dafür und freundliche Grüße!

12.5.2020
J. G.

Stets freundlich und hilfsbereit. Sowohl fachlich als auch menschlich top und immer gut zu erreichen. Ruft zuverlässig zurück und auch auf juristischer Eben gibt es nichts zu meckern. Ich kann diese Kanzlei wärmstens weiterempfehlen.

12.2.2017
V. B.

ich melde mich bei ihnen sie sind super

18.11.2018

Kostenfreie & qualifizierte Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsverträgen:

Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf mit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Situation von mir!

  • 100% kostenfrei & unverbindlich
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Keine Zeit mehr verlieren: Jetzt Anwalt sprechen!

1. Erstgespräch nutzen

In einem persönlichen und kostenfreien Gespräch mit uns gehen wir Ihren Fall durch und beantworten noch offene Fragen.

2. Beauftragen Sie mich

Ist nun alles klar, können Sie uns das Mandat erteilen.

3. Ich regle das für Sie

Nun sind wir an der Reihe: Zuerst nehmen wir Kontakt mit dem Arbeitgeber auf und probieren eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gibt es keine Einigung, wird der Fall vor Gericht entschieden. Wir stehen dabei immer an Ihrer Seite.

Häufige Fragen

Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?

Nicht immer muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber einfach hingenommen werden. Eine ordentliche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt und rechtswirksam, wenn sie auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen basiert. Liegen entsprechende Gründe nicht vor, ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt und damit unwirksam – sofern das Kündigungsschutzgesetz greift. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht abfinden – es gibt einen rechtlichen Kündigungsschutz, der mit einer Kündigungsschutzklage eingefordert werden kann.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung ungerechtfertigt und unwirksam ist, kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden und es erfolgt eine Prüfung der Gründe und der Wirksamkeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erhebt.

Wann ist die Kündigung wirksam?

Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein. Zu erfüllende Anforderungen:

  • Bestimmtheit, Klarheit
  • Kündigungseingang bei der anderen Partei
  • Formgenauigkeit Damit ein Kündigungsschreiben wirksam ist, muss klar ersichtlich sein, dass dieses auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzielt und um welche Art von Kündigung es sich handelt, also ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgen soll. Außerdem muss die Kündigungserklärung in schriftlicher Form bei der anderen Partei eingehen. Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten und die Erklärung eine bestimmte Zeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses formuliert und abgegeben werden.

Wie errechnet sich die Abfindungshöhe?

Sie möchten Ihre mögliche Abfindung berechnen? Dann verwenden Sie unseren unkomplizierten Abfindungsrechner. Das aktuell gültige Kündigungsschutzgesetz dient uns hierzu als Basis.\n\n Ihr individuelles Ergebnis ist im Wesentlichen von drei Hauptfaktoren abhängig: 1. Ihr monatliches Bruttogehalt 2. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit 3. Das Risiko für den Arbeitgeber Als grobe Faustregel können Sie mit etwa der Hälfte des letzten Bruttogehalts pro Beschäftigungsjahr rechnen. Jedoch können wir durch geschicktes Verhandeln, beachten von persönlichem Kündigungsschutz und je nach finanzieller Situation Ihres Arbeitgebers häufig eine deutlich höhere Abfindung erzielen. Die entscheidende Aufgabe des Anwalts ist dabei, das Risiko für den Arbeitgeber herauszuarbeiten. Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, desto höher wird die Abfindung.

Habe ich ein Recht auf Abfindung?

Bei einer Kündigung steht mir auch eine Abfindung zu! – Leider ist diese Aussage nur in wenigen Fällen zutreffend. Einen wirklichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie meist nicht. Trotzdem werden in vielen Fällen Abfindungen gezahlt, da viele Kündigungen leicht anfechtbar sind. Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags wird die Summe ausgehandelt, die Ihr Arbeitgeber bereit ist, für Ihr Akzeptieren der Kündigung zu zahlen.

Was kostet ein Anwalt?

Da gerade im Arbeitsrecht die Vergütung durch den Gesetzgeber in großen Teilen vorgeschrieben und recht komplex gestaltet ist, klären wir im Erstgespräch ab, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall voraussichtlich auf Sie zukommen würden.

Bevor ich etwas berechne, kläre ich immer über die Kosten auf.

Brauche ich wirklich einen Anwalt?

Nur wer den rechtlichen Rahmen kennt, in dem er sich bewegt, kann optimal verhandeln. Hierfür ist der rechtliche Beistand durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.

Zudem kann ein Anwalt durch die professionelle Distanz zu Ihrem Arbeitgeber besser über die Höhe Ihrer Abfindung oder andere Themen verhandeln. Sie werden auch von Ihrem Chef wesentlich ernster genommen, wenn Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben. Wie Sie sehen, geht die Funktion eines Anwalts über die bloße Beratung weit hinaus und bietet Ihnen einen immensen Mehrwert.

Ob Sie wirklich einen Anwalt brauchen, finden wir am besten in einem kurzen Erstgespräch heraus. Rufen Sie mich an und ich sage Ihnen, ob eine Vertretung in Ihrem Fall wirklich sinnvoll ist.

Wer zahlt meinen Anwalt?

Falls eine Mandatierung Sinn ergibt, haben Sie neben der Finanzierung aus eigener Tasche unter Umständen noch zwei weitere Möglichkeiten:

Rechtsschutzversicherungen

Abgesehen von einem geringen Selbstbehalt übernehmen Rechtsschutzversicherungen für Arbeitsrecht in den meisten Fällen die gesamten Kosten oder zumindest einen Großteil der Kosten, sofern sie rechtzeitig vor Beginn der Streitigkeit abgeschlossen wurden.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Durch die Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt der Staat die Kosten, die durch das Gericht und den eigenen Anwalt anfallen. Ob Ihr Fall für PKH infrage kommt, können wir in einem Erstgespräch klären.

Kann ich ohne Anwalt gegen eine Kündigung vorgehen?

Eine Kündigung ohne Anwalt anzufechten, ist zwar möglich, aber fast nie ratsam. Nur ein Experte kann sicher einschätzen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat oder ob ein rechtliches Vorgehen sinnlos ist.

Ohne professionelle Beratung können Laien schon vor dem Gerichtstermin aus Unwissenheit Fehler machen oder notwendige Schritte unterlassen. Beides kann die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage verschlechtern oder die Ansprüche reduzieren.

Rechtsanwalt Christian Fischer aus Lorch
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

  • über 1000 Arbeitsrechtsfälle
  • 20 Jahre Erfahrung
  • kostenfreie Ersteinschätzung
  • schnelle Terminvergabe

Rechtsanwalt Christian Fischer aus Lorch
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